Stellungnahme zum 'Hessischen Lehrerbildungsgesetz' und zur 'Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes'
des Fachbereichsrats und der Lehrenden des Fachbereichs 09 der Universität Marburg am 5. Januar 2005
In der Sitzung vom 15.12.2004 haben sich der Fachbereichsrat und Lehrende des Fachbereichs 09 'Germanistik und Kunstwissenschaften' mit den Vorschlägen für ein neues Hessisches Lehrerbildungsgesetz und mit der darauf bezogenen Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes in der Fassung vom 8.12.04 auseinandergesetzt. Wir begrüßen ausdrücklich zahlreiche wichtige Ansätze zu einer Reform und zu einer Verbesserung der Lehrerausbildung. Mit dieser Stellungnahme weisen wir auf diejenigen Punkte hin, an denen wir den dringendsten Änderungsbedarf sehen.
1. Die fachwissenschaftlichen Anteile sind viel zu gering
Das Gesetz und die Verordnung sehen für das gesamte Gymnasiallehrerstudium einen Umfang von 240 Leistungspunkten vor, von denen aber nur 120 Leistungspunkte für die fachwissenschaftliche Ausbildung in zwei Fächern zur Verfügung stehen sollen. Dies hat zur Folge, dass pro Fach nur jeweils 60 Leistungspunkte zur Verfügung stehen. Dieser Umfang ist in mehrerlei Hinsicht ganz und gar unzureichend:
– im Hinblick auf die im Gesetz und in der Verordnung selbst formulierten Kompetenzen und Inhalte;
– im Hinblick auf die in den Lehrplänen festgeschriebenen Ziele und Inhalte;
– im Hinblick auf die Fachsystematik der betroffenen Fächer;
– und nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Praxis anderer europäischer Länder mit z. T. fünfjähriger fachlicher Ausbildung (Einfachstudien).
Es erscheint uns völlig unmöglich und aussichtslos, Studierende mit 60 Leistungspunkten pro Fach (das entspräche einem Gesamtarbeitsaufwand von nur 2 Semestern) so auf den Lehrerberuf vorzubereiten, dass sie dieser Tätigkeit in fachlich verantwortbarer Weise gewachsen sind.
Außerdem wird durch diese massive Einschränkung im fachlichen Umfang des Studiums die bisherige polyfunktionale Verwendung des Lehramtsstudiums (z. B. als Basis für Promotionsstudien oder für andere Berufslaufbahnen) vollständig beseitigt.
2. Orientierungspraktikum und Betriebspraktikum
Es erscheint uns weder sinnvoll noch praktisch realisierbar, wenn neben den beiden Abschnitten der schulpraktischen Studien noch zwei weitere Praktika abgeleistet werden sollen. Vor dem Hintergrund knapper Zeit und dem Problem, einen begrenzten Gesamtarbeitsaufwand sinnvoll zu verteilen, fordern wir die Streichung des Orientierungspraktikums. Angehende Studierende, die ja in der Regel gerade von der Schule kommen, haben ausreichende "Einblicke in die unterrichtliche und außerunterrichtliche Realität von Schulen".
3. Zeitplan für das Inkrafttreten und die Umsetzung der geplanten Änderungen
Es erscheint uns verfrüht, die geplanten Änderungen bereits zum 1.1.2005 in Kraft zu setzen. Die oben erwähnten und weitere Fragen bedürfen noch der Diskussion bzw. neuer Planung. Eine Umsetzung geplanter Änderungen parallel zu den laufenden Geschäften wird sich bis zum Wintersemester 2005/06 keinesfalls realisieren lassen. Wir fordern deshalb eine realistische Zeitplanung, die auch die Arbeitsbelastung der beteiligten Universitäten berücksichtigt.
Letzte Änderung: 8.1.2005

